Promotion / Habilitation / Infothek

Promotion

Neue Doktorandinnen und Doktoranden finden Informationen unter:

"Promotionsbeginn ab Juni 2012"

Doktorandinnen und Doktoranden, die nach den bisherigen Bestimmungen von der Fakultät angenommen wurden, wurden mit Inkrafttreten der Promotionsordnung vom 15.11.2016 in diese Promotionsordnung überführt. Informationen und Formulare zur Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie unter "Promotionsbeginn ab Juni 2012"

Wir weisen darauf hin, dass eine Promotion nach der Promotionsordnung in der Fassung vom 12.01.2010 nur für diejenigen Doktorandinnen/Doktoranden möglich ist, die hierzu bereits bis zum 31.12.2012 eine Betreuungsbescheinigung (Übergangsregelung) bei der Fakultät eingereicht haben. Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter "Promotionsbeginn bis Mai 2012".

Promovierendenvertretung

Gemäß § 9 Absatz 4 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) berät die Promovierendenvertretung über die die Doktorandinnen und Doktoranden betreffenden Fragen und gibt hierzu gegenüber den Organen der Hochschule Empfehlungen ab. Der Fakultätsrat hat der Promovierendenvertretung Gelegenheit zu geben, zu Entwürfen von Promotionsordnungen Stellung zu nehmen. Ein Mitglied der Promovierendenvertretung nimmt in der Regel an den Sitzungen des Senats und des Fakultätsrats beratend teil.

Die Satzung der Promovierendenvertretung  der Technischen Universität Clausthal finden Sie hier. 

Für die Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften wurde(n) folgende Person(en) in die Promovierendenvertretung der Technischen Universität Clausthal gewählt:

Es wurden keine Wahlvorschläge eingereicht.

Amtszeit: 1. April 2024 bis 31. März 2026.

Habilitation

Informationen zur Habilitation finden sie in der Habilitationsordnung vom 15. Juli 2008.