Promotion/Habilitation/Infothek
Promotionen
Für die Promotion
Doktorandinnen/Doktoranden, die ab 16.08.2012 mit der Promotion begonnen haben promovieren nach der Promotionsordnung vom 15.11.2016. Beachten Sie, dass Sie bereits zu Beginn der Promotion die Annahme als Doktorand/in beim Dekanat der Fakultät beantragen müssen. Nähere Informationen und Formulare finden Sie unter "Promotion (neu)".
Doktorandinnen/Doktoranden, die nach den Vorgaben bisheriger Promotionsordnungen mit der Promotion begonnen haben, können nach der "alten" Promotionsordnung in der Fassung vom 12.01.2010 promovieren. Hierzu war es erforderlich, dass bis zum 31.12.2012 eine Betreuungsbescheinigung (Übergangsregelung) im Dekanat der Fakultät eingereicht wurde. Nähere Informationen und Formulare finden Sie unter "Promotion (alt)".
Promovierendenvertretung
- Sören Krahl
- Stellvertreter: Johannes Meyer
Ordnungen
- Promotionsordnung (aktuelle Version, bitte Hinweise oben beachten)
- Richtlinie zur Eignungsfeststellung für die Zulassung zum Promotionsverfahren (Auslegung zu § 4 Abs. 2 der Promotionsordnung i. d. F. vom 15. November 2016)
- Habilitationsordnung
- Studienordnung
- Prüfungsordnung
Interessante Links
- Praktikantenamt
- Praktikantenrichtlinien
- Praktikumsbörse
- Fakultätentag für Maschinenbau und Verfahrenstechnik
- Fakultätentag für Elektrotechnik und Informationstechnik
- Fakultätentag für Informatik
- Mathematisch-naturwissenschaftlicher Fakultätentag
- Studieninformation
Hinweis
Praktikantenbetreuer der Fakultät
Prof. Dr.-Ing. Gregor D. Wehinger
Institut für Chemische und Elektrochemische Verfahrenstechnik
Tel.: +49 5323 72-2183
E-Mail: wehinger@icvt.tu-clausthal.de