Promotion (neu)
Lesen Sie bitte zunächst aufmerksam die Promotionsordnung vom 15.11.2016
1. Die Zulassung zur Promotion
Vor dem Beginn mit der Arbeit an der Dissertation (d. h. sobald Sie eine Betreuungszusage erhalten haben) ist von jeder Doktorandin/jedem Doktoranden ein Antrag auf Zulassung zur Promotion im Dekanat der Fakultät einzureichen. Als Hilfestellung haben wir Ihnen hierzu die folgenden Unterlagen zusammengestellt:
- Auflistung einzureichender Unterlagen (To-Do-Liste)
- Zulassungsantrag
- Betreuungsvereinbarung
- Vorschlag Leistungen Promotionsstudium (Promotionsstudienplan)
- Erklärung Promotionsversuche
- Anerkennung der Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten für die TU Clausthal
- Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten für die TU Clausthal
- Belehrung nach DSGVO
2. Die Immatrikulation
Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 NHG müssen sich Doktorandinnen und Doktoranden als Promotionsstudierende einschreiben. Die Einschreibung erfolgt im Studienzentrum (Studentensekretariat).
Informationen zum Semesterbeitrag (Studentenschaftsbeitrag + Studentenwerksbeitrag + Verwaltungskostenbeitrag) finden Sie unter:
http://www.studienzentrum.tu-clausthal.de/das-studienzentrum/studentensekretariat/semesterbeitrag/
3. Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Zu gegebener Zeit (nach Fertigstellung der Dissertation) ist in Absprache mit der Betreuerin/dem Betreuer, die Dissertation nebst weiterer, der Auflistung zu entnehmender Unterlagen, bei der Fakultät einzureichen. Als Hilfestellung dienen Ihnen die folgenden Unterlagen:
- Auflistung einzureichender Unterlagen (To-Do-Liste)
- Eröffnungsantrag
- Eidesstattliche Versicherung (siehe auch "Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten")
- Statistikbogen
- Kurzlebenslauf oder Short curriculum vitae (per E-Mail !)
Über die Eröffnung des Promotionsverfahrens entscheidet der Fakultätsrat in der nächsten Sitzung (Sitzungstermine) oder im Umlaufverfahren.
4. Die Veröffentlichung der Dissertation (nach der mündlichen Prüfung)
Vor der innerhalb eines Jahres (Frist beginnt mit dem Tag der mündlichen Prüfung) vorzunehmenden Veröffentlichung ist zunächst die Druckerlaubnis zu beantragen. Diese ist von Ihnen auszufüllen, zu unterschreiben und weiterhin von Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer gegen zu zeichnen. Der Antrag ist beim Dekanat der Fakultät einzureichen, um von der Dekanin/dem Dekan die erforderliche Erlaubnis zur endgültigen Veröffentlichung zu erhalten.
- Antrag auf Erteilung der Druckerlaubnis (Formular)
- Hinweise zur elektronischen Veröffentlichung
(§ 12 Abs. 2 a Promotionsordnung vom 15.11.2016) - Hinweise zur Veröffentlichung als Buch in einem Verlag
(§ 12 Abs. 2 c Promotionsordnung vom 15.11.2016)
5. Alumni-Service
Die TU Clausthal möchte den Kontakt zu ihren Ehemaligen pflegen. Wenn auch Sie Interesse haben, mit Ihrer Hochschule sowie Ihren ehemaligen Kommilitonen in Kontakt zu bleiben und Einladungen zu Veranstaltungen der Hochschule zu erhalten, können Sie sich unter folgendem Link kostenlos und unverbindlich in die Alumnidatenbank eintragen: http://www.alumni.tu-clausthal.de/mitglied-werden/