Promotionsbeginn vor Mai 2012
Lesen Sie bitte zunächst aufmerksam die Promotionsordnung
Wir weisen darauf hin, dass eine Promotion nach der Promotionsordnung von 2010 nur für diejenigen Doktorandinnen/Doktoranden möglich ist, die von der Übergangsregelung Gebrauch gemacht haben und bis zum 31.12.2012 eine ensprechende Betreuungsbescheinigung (Übergangsregelung) bei der Fakultät eingereicht haben. Sollten Sie diese nicht fristgerecht eingereicht haben, so promovieren Sie nach der Promotionsordnung von 2016 (Ablauf siehe extra Seite Promotionsbeginn ab Juni 2012)!
1. Die Immatrikulation
Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 3 NHG müssen sich Doktorandinnen und Doktoranden als Promotionsstudierende einschreiben. Die Einschreibung erfolgt im Studienzentrum (Studentensekretariat).
Informationen zum Semesterbeitrag (zurzeit 196,-- € für Promotionsstudierende) finden Sie unter:
http://www.tu-clausthal.de/studierende/studierendensekretariat/semesterbeitrag
Zum Beginn einer Promotion hat die Hauptbetreuerin/der Hauptbetreuer gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 der o. g. Promotionsordnungen der Fakultät einen Vorschlag für die von seiner Doktorandin/seinem Doktoranden zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Promotionsstudiums (Promotionsstudienprogrammes) vorzulegen ...zum Formular "Promotionsstudienplan".
Die Vergabe des Themas der Dissertation soll spätestens nach dem ersten Semester des "Promotionsstudiums" erfolgen.
2. Der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens
Zu gegebener Zeit (nach Fertigstellung der Dissertation) sind in Absprache mit der Hauptbetreuerin/dem Hauptbetreuer, die fertiggestellte Dissertation sowie die weiteren erforderlichen Unterlagen zwecks Eröffnung des Promotionsverfahrens beim Dekanat einzureichen. Über die Eröffnung des Promotionsverfahrens entscheidet der Fakultätsrat in der nächsten Fakultätsratssitzung (Sitzungstermine) oder im Umlaufverfahren. Für die Eröffnung des Promotionsverfahrens in einer Fakultätsratssitzung reichen Sie die Unterlagen bitte unbedingt rechtzeitig, d. h. spätestens 2 Wochen vor der Sitzung, beim Dekanat ein.
Folgende Unterlagen sind für die Eröffnung des Promotionsverfahrens notwendig:
- Merkblatt (Übersicht über alle einzureichenden Unterlagen)
- Promotionsgesuch
- Betreuungsbescheinigung
- Eidesstattliche Erklärungen (auf dem Merkblatt als Eidesstattliche Erklärungen Nr. 1 und Nr. 2 erwähnt)
- Statistikbogen
3. Die Veröffentlichung der Dissertation (nach der mündlichen Prüfung)
- Antrag zur Erteilung der Druckerlaubnis (vor dem Druck der Pflichtexemplare erforderlich!!!)
- Hinweise zu Buchhandels-Dissertationen
- Hinweise zu e-Dissertationen
4. Alumni-Service
Die TU Clausthal möchte den Kontakt zu ihren Ehemaligen pflegen. Wenn auch Sie Interesse haben, mit Ihrer Hochschule sowie Ihren ehemaligen Kommilitonen in Kontakt zu bleiben und Einladungen zu Veranstaltungen der Hochschule zu erhalten, können Sie sich unter folgendem Link kostenlos und unverbindlich in die Alumnidatenbank eintragen: